Kein Lärmschutz für Friedhof Hofegg
Die weiteren Vorbehalte des Stadtrates hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energíe und Kommunikation UVEK abgewiesen. Eine Konsequenz dieses Entscheids ist, dass das ASTRA für den Friedhof Hofegg keine Lärmschutzmassnahmen treffen muss. Bei beiden Gebäuden auf dem Friedhof seien die Grenzwerte eingehalten. Und für das übrige Friedhofgelände sind keine Belastungsgrenzen definiert und deshalb auch keine Schutzmassnahmen vorgeschrieben. Auch die vom Stadtrat beantragte Verlängerung und teilweise Erhöhung der Lärmschutzmassnahmen bis zur Überführung Lindenbergstrasse wurde nicht gutgeheissen. Der Stadtrat hat angesichts der Rechtslage auf einen Rekurs verzichtet.