Kein Lärmschutz für Friedhof Hofegg

8. Januar 2018
Die Einsprache des Stadtrates Gossau gegen das Lärmschutzprojekt für die Autobahn ist weitgehend abgelehnt worden. Eine Konsequenz dieses Entscheides ist, dass der Bund für den Friedhof Hofegg keine zusätzlichen Schutzmassnahmen erstellt.
Anfang 2016 hatte das Bundesamt für Strassen ASTRA das Lärmschutzprojekt für die Autobahn im Abschnitt Wil bis Gossau aufgelegt. Der Stadtrat Gossau begrüsst es, wenn der Bund Massnahmen zur Reduktion der Lärmbelastung der Nationalstrasse im Siedlungsgebiet trifft. Aus inhaltlichen Gründen hat er jedoch gegen das Projekt Einsprache erhoben. Richtig lag der Stadtrat mit seiner Kritik, dass im Sanierungsprojekt einzelne Gebiete im Westen von Gossau nicht berücksichtigt waren. Das ASTRA musste im Einspracheverfahren noch Abklärungen nachliefern. Diese führen aber zu keiner anderen Beurteilung der Lärmsituation.
Die weiteren Vorbehalte des Stadtrates hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energíe und Kommunikation UVEK abgewiesen. Eine Konsequenz dieses Entscheids ist, dass das ASTRA für den Friedhof Hofegg keine Lärmschutzmassnahmen treffen muss. Bei beiden Gebäuden auf dem Friedhof seien die Grenzwerte eingehalten. Und für das übrige Friedhofgelände sind keine Belastungsgrenzen definiert und deshalb auch keine Schutzmassnahmen vorgeschrieben. Auch die vom Stadtrat beantragte Verlängerung und teilweise Erhöhung der Lärmschutzmassnahmen bis zur Überführung Lindenbergstrasse wurde nicht gutgeheissen. Der Stadtrat hat angesichts der Rechtslage auf einen Rekurs verzichtet.