Grössere Handlungsfähigkeit für Stadtwerke

3. Mai 2016
Die Stadtwerke Gossau sollen ab 2018 eine selbständige Unternehmung sein, aber vollumfänglich im Eigentum der Stadt bleiben. Mit der Verselbständigung soll es für die Stadtwerke einfacher werden, sich in den Märkten zu behaupten.
Nicht nur in Gossau befinden sich die kommunalen Elektrizitätswerke in einem tiefgreifenden Veränderungsprozess. Sie wandeln sich vom klassischen Stromversorger zum vielfältigen Dienstleister mit verschiedenen Geschäftsfeldern Und gleichzeitig machen Monopolmärkte dem freien Markt Platz. Bei Strom und Kommunikationsdiensten ist dies bereits geschehen, beim Erdgas steht der Wandel bevor.

Lange Wege behindern Dynamik
Als unselbständige Verwaltungsabteilung der Stadt Gossau befinden sich die Stadtwerke in einem engen rechtlichen Korsett, mit dem unternehmerisches Handeln in den marktberechtigten Geschäftsfeldern äusserst schwierig ist. Investitionen in erneuerbare Energien oder Energiedienstleistungen benötigen Entscheide des Stadtparlamentes, teilweise gar Volksabstimmungen. Langfristige Verträge für Energielieferungen können wegen der jährlichen Budgetierung nicht abgeschlossen werden.
Diese langen Entscheidungsprozesse und kreditrechtlichen Schranken vertragen sich immer schlechter mit dem zunehmend dynamischen Geschäftsumfeld der Stadtwerke. Ein weiteres Problem für die Stadtwerke ist die Tatsache, dass die Grundlagen für die politischen Entscheide öffentlich sind. In einem Marktumfeld sind jedoch viele Informationen vertraulich, beispielsweise die mit Swisscom zu koordinierende Realisierungsplanung für das Glasfasernetz.

Stadtrat setzt die Leitplanken
Derartige Überlegungen haben den Stadtrat veranlasst, auf das Jahr 2018 die Umwandlung der Stadtwerke von einer unselbständigen in eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt voranzutreiben. Gossau steht damit nicht allein: Vor Wochenfrist hat die Flawiler Bürgerversammlung diesen Schritt auf Anfang 2017beschlossen, auch in Wil und St. Gallen sind entsprechende Projekte eingeleitet. Auch bei dieser Neuorganisation bleiben die Stadtwerke vollumfänglich im Eigentum der Stadt Gossau und die Mitarbeitenden der Werke bleiben öffentlich-rechtlich angestellt.
Die grössten Veränderungen ergeben sich bei der Steuerung der Stadtwerke. Der Stadtrat bleibt zuständig für die politisch-strategischen Entscheide und gibt über die Eignerstrategie die Leitplanken für die Geschäftstätigkeit der Stadtwerke vor. Unter anderem sind dies die Qualitätskriterien für eine zuverlässige und nachhaltige Versorgung der Stadt mit Elektrizität, Erdgas, Trinkwasser und Kommunikations-Dienstleistungen. Die unternehmerische Umsetzung dieser Vorgaben wird Sache eines Verwaltungsrats, in welchem der Stadtrat vertreten ist, dessen übrige Mitglieder aber über technische, betriebswirtschaftliche und juristische Kenntnisse verfügen. Dadurch verkürzen sich die Wege für unternehmerische Entscheide.

Abstimmung im Frühjahr 2017
Die Umwandlung der Stadtwerke in eine selbständige öffentlich rechtliche Unternehmung macht eine Änderung der Gemeindeordnung nötig. Der Stadtrat wird dem Parlament die entsprechende Vorlage im Juni unterbreiten. An der Maisitzung hat Departementsvorsteherin Gaby Krapf-Gubser die Parlamentsmitglieder über das Vorhaben orientiert. Die Urnenabstimmung über die Verselbständigung wird voraussichtlich im Frühjahr 2017 stattfinden, sofern das Stadtparlament die Verselbständigung befürwortet.