Grössere Handlungsfähigkeit für Stadtwerke

7. Dezember 2015
Die Stadtwerke Gossau sollen ab 2018 eine selbständige Unternehmung sein, aber vollumfänglich im Eigentum der Stadt bleiben. Mit dieser Verselbständigung will der Stadtrat das Versorgungsunternehmen fit machen für die Herausforderungen von offenen Energiemärkten.
Grossbezüger können bereits heute ihre Energie dort beziehen, wo sie das günstigste Angebot erhalten. In absehbarer Zeit können alle Schweizer Haushalte frei wählen, bei welchem Stromversorger sie Kunde sind. Und der Erdgas-Markt könnte ab 2020 ebenfalls geöffnet werden.

Stadtrat definiert Rahmenbedingungen
Diese Öffnung der Energiemärkte fordert von den Stadtwerken Gossau grosse Flexibilität und rasches Handeln. Deshalb arbeitet der Stadtrat Gossau darauf hin, den Stadtwerken ab 1. Januar 2018 weitgehende Selbständigkeit zu gewähren. Er will sie als selbständige öffentlich-rechtliche Unternehmung organisieren. Diese Organisationsform hat der Kanton St. Gallen beispielsweise für die Gebäudeversicherung, die Sozialversicherungsanstalt oder die Universität gewählt.
Auch bei dieser Neuorganisation bleiben die Stadtwerke vollumfänglich im Eigentum der Stadt Gossau. Mit einer Eignerstrategie wird der Stadtrat die übergeordneten Rahmenbedingungen für die Geschäftstätigkeit der Stadtwerke festlegen. Unter anderem definiert er die massgeblichen Qualitätskriterien für eine zuverlässige und nachhaltige Versorgung der Stadt mit Elektrizität, Gas, Trinkwasser und Kommunikations-Dienstleistungen. Ziel bleibt eine hohe Versorgungssicherheit und Kundenzufriedenheit.

Verwaltungsrat setzt um
Wie die Vorgaben des Stadtrates konkret umgesetzt werden, wird in der neuen Organisationsform der neu zu bestellende Verwaltungsrat festlegen. Gegenüber heute werden die Stadtwerke vor allem grössere finanzielle Kompetenzen erhalten. Beispielsweise können die Stadtwerke mehrjährige Verträge für den Einkauf von Strom und Erdgas abschliessen, was mit der heutigen Regelung nicht möglich ist. In offenen Energiemärkten müssen auch Verträge mit Kunden sehr rasch abgeschlossen werden; auch diesbezüglich sind die Stadtwerke heute eingeschränkt.
Verbessert wird die Handlungsfähigkeit der Werke auch dadurch, dass der künftige Verwaltungsrat über ein eigenständiges Budget verfügt. Darin sind die jährlich verfügbaren Mittel festgelegt. Welche Projekte aber damit umgesetzt werden, entscheidet der Verwaltungsrat. Heute ist das Investitionsbudget der Stadtwerke überhöht, weil alle mutmasslich zur Ausführung gelangenden Projekte budgetiert werden müssen.

Abstimmung im Winter 2016/17
Die Umwandlung der Stadtwerke in eine selbständige öffentlich rechtliche Unternehmung macht eine Änderung der Gemeindeordnung nötig. Der Stadtrat wird dem Parlament im nächsten Jahr eine entsprechende Vorlage unterbreiten. Darüber soll die Stimmbürgerschaft im Winter 2016/17 abstimmen können, falls das Stadtparlament den Anträgen des Stadtrates folgt.
Das Parlament wird zudem mit dem Reglement für die Stadtwerke Gossau wesentliche Rahmenbedingungen für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens festlegen. Weitere Themen wie die Überleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die neue Organisation oder die Höhe der Entschädigung des Verwaltungsrates wird der Stadtrat regeln.