Strategie für die städtischen Liegenschaften

14. Dezember 2020
Liegenschaften im Finanzvermögen der Stadt Gossau sollen für die Öffentlichkeit einen Mehrwert bringen und marktüblich rentieren. Bei der Veräusserung einer Liegenschaft steht künftig das Baurecht im Vordergrund. Dies sind wesentliche Stossrichtungen der städtischen Liegenschaftsstrategie.

Liegenschaften im Besitz der öffentlichen Hand, die nicht für die Erfüllung von öffentlichen Aufgaben benötigt werden, zählen zum Finanzvermögen. In seiner Grundstückstrategie hat der Stadtrat festgelegt, was ausschlaggebend ist, um derartige Liegenschaften zu erwerben, veräussern oder behalten.

Mehrwert für die Öffentlichkeit

Eine Liegenschaft im städtischen Grundstück-Portfolio muss einen Mehrwert für die Öffentlichkeit bringen. Ein solcher kann darin liegen, dass mit dem Grundstück Ziele der Stadt- und Raumentwicklung erreicht werden. Auch wenn auf dem Grundstück ein Bauvorhaben verwirklicht werden kann, dass zur ausgewogenen Bevölkerungsstruktur oder zur Schaffung oder dem Erhalt von Arbeitsplätzen beiträgt, stellt dies einen Mehrwert dar. Mit den Liegenschaften im Finanzvermögen will die Stadt zudem eine marktübliche Rendite erwirtschaften.

Abgabe vor allem im Baurecht

Sollte die Stadt ein Grundstück veräussern, geschieht dies künftig in erster Linie im Baurecht. Damit kann der Berechtigte das Grundstück während Jahrzehnten nutzen, aber die Stadt bleibt Eigentümerin und profitiert langfristig von der Wertentwicklung. Vom Baurecht will der Stadtrat nur absehen bei kleinen oder schlecht nutzbaren Parzellen oder wenn das Baurecht den Wert der Liegenschaft unverhältnismässig vermindern würde.

Bei der Festsetzung des Baurechtszinses oder des Verkaufspreises strebt die Stadt einen Marktpreis an. Einzig wenn ein Grundstück an eine gemeinnützige Organisation veräussert wird, kann die Stadt unter den Marktwert gehen.