Seit dem 1. Januar gilt die neue Gemeindeordnung. Damit können nun Initiativen und Referenden mit tieferen Unterschriftenzahlen lanciert werden. Neu kann das Volk auch auf erweiterte Einflussmöglichkeiten zurückgreifen. Dazu gehören beispielsweise die Volksmotion und der Volksvorschlag. Neu geregelt wurden auch die Unvereinbarkeiten für politische Ämter. So können künftig Mitglieder des Schulrates, Amtsleitungen und Schulleitungspersonen nicht mehr dem Parlament angehören.