Nummer
2020-34
Geschäftsart
Bericht und Antrag
Status
Erledigt
Datum
8. Dezember 2020
Beschreibung

In der Gemeindeordnung sollen zusätzliche Personengruppen bezeichnet werden, welche auf Grund ihrer Funktion im städtischen Dienst kein Parlamentsmandat annehmen können. Aktuell ausgeschlossen sind Mitglieder des Stadtrates und des Schulrates, der Stadtschreiber und Mitarbeitende, welche direkt einem Stadtrat unterstellt sind. Dies sind insbesondere Amts- und Schulleitende. Neu sollen auch deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter kein Parlamentsmandat ausüben dürfen. Wenn das Stadtparlament diesen Nachtrag zur Gemeindeordnung gutheisst, wird dafür noch eine Volksabstimmung nötig.

Behörde
Stadtparlament

Zugehörige Objekte

Name
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Antrag VBK Download 1 Antrag VBK
Gegenantrag SR zu VBK Download 2 Gegenantrag SR zu VBK
2. Antrag VBK Download 3 2. Antrag VBK
Datum Sitzung