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16.04.2021 14:16:22
Damit an den Zeremonien im Trauzimmer die nach wie vor geltenden Abstandsregeln eingehalten werden können, bleibt die Gästezahl weiterhin eingeschränkt. Die Räumlichkeiten werden mit entsprechender Bestuhlung ausgerüstet, welche nicht verschoben werden darf. Ausser der Person, die fotografiert, müssen während der Zeremonie die Sitzplätze eingenommen werden. Folgende Auflistung zeigt die maximale Anzahl Gäste (inkl. Kinder und Fotograf/in) auf, welche nebst dem Brautpaar, zwei Trauzeugen und der Zivilstandsbeamtin an der Beurkundung teilnehmen können:
Die Zivilstandsbeamtin schliesst Personen, die krank sind oder sich krank fühlen von der Zeremonie aus (Art. 7 Bst. b Ziff. 1 COVID-19-Verordnung 2). Die Kontaktdaten (Contact Tracing) werden aufgrund des besonderen Anlasses durch das Paar dokumentiert. Die Verpflichtung zur Erstellung des Contact Tracing erfolgt mittels Formular, welches vor der Zeremonie unterzeichnet wird. Das Paar und die Zivilstandsbeamtin melden einander, wenn jemand von den im Traulokal anwesenden Personen innerhalb von 14 Tagen erkrankt.
Änderungen seitens Bund oder Kapazitätseinschränkungen unsererseits bleiben vorbehalten.
Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne per Mail zivilstandsamt@stadtgossau.ch oder telefonisch 071 388 42 25 zur Verfügung.
Gossau, 22.10.2020
Dokument Merkblatt_COVID_ab_23.10.2020.pdf (pdf, 143.5 kB)
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