8. September 2020
Die Schutzverordnung Gossau stammt aus dem Jahre 1982. Sie muss total revidiert werden. Die Arbeiten sind soweit fortgeschritten, dass das öffentliche Mitwirkungsverfahren gestartet werden kann. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis 30. Oktober.

Die Schutzverordnung 1982 erfüllt die heutigen Anforderungen nicht mehr. Viele gesetzliche Grundlagen, aber auch die tatsächlichen Verhältnisse haben sich stark verändert. Aufgrund des Alters der Schutzverordnung fehlen zwischenzeitlich einige Kultur- und Naturobjekte. Auch sind Naturobjekte, beispielsweise Hecken, nur ungenau aufgenommen worden. Zudem wurden mit dem Planungs- und Baugesetz 2017 die gesetzlichen Grundlagen geändert. Diese Entwicklung erfordert eine Totalrevision, eine teilweise Anpassung der Schutzverordnung reicht nicht aus.

Der Stadtrat hat die Kulturobjekte und Ortsbildschutzzonen in Zusammenarbeit mit Experten und kantonalen Stellen neu festgelegt. Alle Schutzobjekt 1982 wurden überprüft. Die Auswahl der neuen Schutzobjekte richtete sich nach den neuen eidgenössischen und kantonalen Inventaren sowie den im Rahmen des Projekts neu erarbeiteten Grundlagen. So wurde beispielsweise das Ortsbildinventar sorgfältig neu aufgearbeitet. Die Broschüre «Ortsbild 2020» gibt Einblick in das vielfältige Kulturgut von Gossau.

Klare Zuständigkeiten

Der Erhalt von Schutzobjekten ist eine gesetzliche Aufgabe für die Gemeinden und den Kanton. Die neue Schutzverordnung gliedert sich in die Bereiche Kulturschutz, Naturschutz und Landschaftsschutz. Mit der revidierten Schutzverordnung werden die Schutzgegenstände einheitlich unter öffentlich-rechtlichen Schutz gestellt. Damit steigt die Rechtssicherheit für die Grundeigentümer. Die Schutzgegenstände werden je nach ihrer Bedeutung in die Zuständigkeit des Kantons oder der Gemeinde zugewiesen.

Einladung zur Mitwirkung

Gemäss Art. 34 PBG ist vor dem Erlass der revidierten Schutzverordnung eine öffentliche Mitwirkung durchzuführen. Betroffene und Interessierte können bis 30. Oktober schriftlich zum Entwurf Schutzverordnung Stellung nehmen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Planunterlagen im Rathaus und auf der städtischen Website einsehbar <zu den Unterlagen>.

Während dieser Zeit sind öffentliche Informationsanlässe geplant. Am 15. und 16. September um 18.30 sind Exkursionen im Stadtzentrum vorgesehen, mit Treffpunkt auf dem Kirchplatz. Der Stadtrat orientiert über die Schutzverordnung am 18. September um 19 Uhr im Fürstenlandsaal. Schliesslich ist am 26. September um 14 Uhr eine Exkursion Natur- und Landschaft mit Treffpunkt Bushalt Walter Zoo.