Pläne für Überbauung Fenn liegen auf

21. April 2020
Der Stadtrat legt verschiedene Pläne für die dritte Etappe der Überbauung Fenn öffentlich auf. Wesentliche Veränderung zum Überbauungsplan von 2006 ist die Möglichkeit für kleine Mehrfamilienhäuser in diesem Gebiet.

Im Sommer 2019 haben die Grundeigentümerin und die Stadt Gossau das Mitwirkungsverfahren für die geänderten Sondernutzungspläne für das Gebiet Fenn dritte Etappe durchgeführt. Nun hat der Stadtrat verschiedene Pläne für dieses Gebiet genehmigt und für das Auflageverfahren freigegeben. Zuallererst ist dies der Sondernutzungsplan Fenn, welcher die Leitplanken für die Überbauung der letzten Etappe im Gebiet Fenn-Geissberg vorgibt.

 

Zwei von drei Etappen sind erstellt

Für dieses Gebiet war bereits 2006 ein Überbauungsplan verabschiedet worden. Die ersten beiden Etappen sind zwischenzeitlich umgesetzt. Gebaut wurden 56 Ein- und Zweifamilienhäuser sowie zuletzt fünf Mehrfamilienhäuser mit je drei Wohneinheiten.

Die Bewilligungsverfahren für diese Bauten haben aufgezeigt, dass die Planung für die letzte Etappe in Details angepasst werden muss. Anpassungsbedarf besteht zudem, weil sich zwischenzeitlich auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für Raumplanung und Gewässerschutz geändert haben.

 

Bauland haushälterisch nutzen

Das neue Planungs- und Baugesetz legt mehr Gewicht auf den haushälterischen Umgang mit der Ressource Bauland. Der neue Sondernutzungsplan Fenn ist denn auch auf die Erstellung von kleinen Mehrfamilienhäuser ausgerichtet. Im südlichen Baubereich sind acht einheitliche Wohnhäuser mit je drei Wohneinheiten vorgegeben. Im zweiten Baubereich nördlich der Oberen Bergweidstrasse sind Ein- oder Zweifamilienhäuser möglich.

Anders als der nun aufgehobene Überbauungsplan von 2006 regelt der neue Sondernutzungsplan auch die minimalen Grundflächen der Gebäude und die Zwischenräume auf der Basis eines konkreten Richtprojektes. Beibehalten wurden sämtlich Bestimmungen zu den Freiflächen und zum Aussichtsschutz.

 

Gewässerräume festlegen

Die geänderten Bestimmungen für den Gewässerschutz verlangen, dass für Fliessgewässer im Bereich eines Bauvorhabens der Gewässerraum festgelegt werden muss. Der Gozenbergbach bildet teilweise die Westgrenze und der Bergweidbach teilweise die Ostgrenze des Überbauungsgebietes. Mit den zwei Sondernutzungsplänen Festlegung Gewässerraum für die beiden Bäche werden die Bereiche festgelegt, in welchen keine Bauten und Anlagen erstellt werden können.

 

Zwei neue Gemeindewege erstellen

Schliesslich wirkt sich Neuorientierung der Bebauung auch auf die Erschliessung des Gebiets aus. Mit dem jeweiligen Teilstrassenplan werden die Linienführung der Oberen Bergweidstrasse als Gemeindestrasse zweiter Klasse und der beiden Erstklass-Gemeindewege Fennsteig- und Mueltsteig festgelegt.

Sämtliche vom Stadtrat erlassenen Pläne liegen bis zum 22. Mai 2020 öffentlich auf. Aufgrund der Einschränkungen durch den Corona-Virus werden die Pläne an den Fensterscheiben des Fürstenlandsaals so aufgehängt, dass sie von aussen eingesehen werden können. Die Unterlagen werden zudem auf der Website publiziert.

Flugaufnahme Fenn-Geissberg
Die Pläne für die Überbauung des Gebietes Fenn liegen öffentlich auf.