Parkplatzbewirtschaftung soll einfacher werden

19. November 2018
Weniger EBZ-Zonen, einheitlichere Parkierungszeiten und keine Pendlerbewilligungen mehr. Diese wesentlichen Änderungen beantragt der Stadtrat mit dem überarbeiteten Parkierungsreglement. Zudem wird die ParkingCard das heutige Ticketsystem ergänzen.

Seit das Stadtparlament 2010 das aktuelle Parkierungsreglement erlassen hat, hat sich einiges bewegt. Gehbehinderten Personen sind verschiedene Erleichterungen eingeräumt worden. Das Agglomerationsprogramm strebt eine Verlagerung des Pendlerverkehrs auf den öffentlichen Verkehr an. Und die Ticketsysteme für gebührenpflichtige Parkplätze sind einfacher und digitaler geworden.

Weniger Zonen, weniger Spezialkarten

Diese Entwicklungen nimmt der Stadtrat mit der Änderung des Parkierungsreglements auf. In der erweiterten blauen Zone (EBZ) werden die heute elf Sektoren auf vier zusammengefasst. Die Pendler-Karten für die EBZ-Parkplätze werden abgeschafft. Jährlich wurden rund 190 solcher Bewilligungen ausgestellt, davon weniger als zwanzig für das gesamte Jahr. Mit dieser Massnahme wird das Verlagerungsziel des Agglomerationsprogramms unterstützt.

Die Handwerker-Bewilligungen sollen künftig nicht mehr an ein bestimmtes Firmenfahrzeug gebunden sein, sondern für unterschiedliche Fahrzeuge eingesetzt werden können. In der EBZ-Zone im Stadtzentrum werden zudem mehrere „blaue“ in gebührenpflichtige „weisse“ Parkplätze umgewandelt.

Parkgebühren bargeldlos bezahlen

Für gebührenpflichtige Plätze ist die Höchstparkierungsdauer heute sehr unterschiedlich. Hier wird mit der Reglementsänderung eine Vereinheitlichung und damit eine Vereinfachung angestrebt. Das Langzeitparkieren im Zentrum ist künftig einzig noch auf dem Marktplatz und dem Bedaplatz vorgesehen. Das geänderte Parkierungsreglement wird dem Parlament zum Beschluss unterbreitet.

Unabhängig vom Parkierungsreglement wird das Ticket-System für gebührenpflichtige Parkplätze erneuert. Auf Anfang 2019 ist auch in Gossau die Einführung der ParkingCard vorgesehen. Dabei handelt es sich um das in der Schweiz am weitesten verbreitete System. Damit wird das bargeldlose Bezahlen der Parkgebühren möglich. Wahlweise kann dies mit der ParkingCard oder über ein App für mobile Geräte geschehen.