Friedhofgebäude kann erneuert werden

6. November 2018
Das Gossauer Stadtparlament hat einen Kredit von rund zwei Millionen Franken für die Erneuerung des Friedhofgebäudes Hofegg gutgeheissen. Neue Linienführungen könnten Chancen für eine Buserschliessung des Niederdorfs eröffnen.

Das rund vierzig Jahre alte Friedhofgebäude Hofegg kann erneuert werden. Das Stadtparlament hat einstimmig einen Kredit von 2,037 Millionen Franken gutgeheissen. Baukommissions-Präsident Thomas Künzle sprach von unbestrittenem Erneuerungsbedarf. Die offene Abdankungshalle soll mit einem mobilen Wetterschutz besser gegen Wind und Nässe geschützt werden. Die Personalräume erhalten Duschen und eine Teeküche. Mit einer besseren Dämmung, neuen Türen und Fenstern sowie einer neuen Gebäudetechnik werden energetische Verbesserungen erreicht. Erneuert werden auch die Möblierung, die Beleuchtung, die Bodenbeläge und die Anstriche.

Neue Linienführungen als Chance

Ruth Schäfler (FDP) war nicht einverstanden mit den Ausführungen des Stadtrates zu ihrem Vorstoss für eine Busanbindung des Niederdorfs. Seit die Stimmbürgerschaft 2007 das Stadtbuskonzept abgelehnt hat, habe sich die Situation in Gossau verändert. Florian Kobler (SP) sieht Handlungsbedarf nicht nur im Niederdorf sondern beispielsweise auch im Gebiet Rosenau. Während für Pascal Fürer (SVP) der Entscheid von 2007 respektiert werden muss, taugt er für Stefan Harder (FLiG) nicht mehr als Argument gegen neue Linien. Man müsse jetzt über ein Stadtbuskonzept diskutieren.

Stadtpräsident Wolfgang Giella führte aus, dass mit neuen Linienführungen eine Erschliessung des Niederdorfes im Stundentakt ab Ende 2019 möglich werden könnte. In seiner schriftlichen Antwort hatte der Stadtrat noch dargelegt, dass das kantonale Amt für öffentlichen Verkehr im Jahr 2014 ein entsprechendes Anliegen abgelehnt hatte, weil es das Passagierpotential im Niederdorf als zu gering beurteilte.

Teilrevision Baureglement unzulässig

Das neue Baureglement lasse sich nicht zügiger erarbeiten als vorgesehen, beantwortete der Stadtrat die Interpellation von Stefan Harder (FLiG). Denn ein genehmigter Richtplan sei zwingende Grundlage für das Baureglement und den Zonenplan. Und Teilrevisionen des aktuell geltenden Reglements seien rechtlich nicht möglich.

Harder erklärte, die Antwort sei nicht im Sinne der Unterzeichner des Vorstosses. Unbestritten sei, dass diese wichtigen Grundlagen sorgfältig erarbeitet werden müssen. Dennoch hoffe er, dass der Stadtrat dies so zügig wie möglich umsetze.

Raschere Eröffnung durch Kreditaufteilung

Eine rasche Realisierung des neuen Hallenbades Buchenwald ist auch für den Stadtrat ein Ziel. In seiner Antwort zum Vorstoss von Florian Kobler (SP) zeigt er auf, wie mit einer vorgezogenen Abstimmung über den Projektierungskredit des Hallenbades Zeit gegenüber der bisherigen Terminplanung gewonnen werden kann. Das Hallenbad könnte so bereits 2024 statt 2025 eröffnet werden. Bislang basierte die Terminplanung darauf, dass über sämtliche Kredite für die Anlagen dieses Moduls im Gebiet Buchenwald gleichzeitig entschieden wird. Kobler äusserte sich erfreut über die Antwort.