Feuerverbot gelockert, Feuerwerkverbot bleibt

23. August 2018
Der Stadtrat Gossau hat das generelle Feuerverbot auf das kantonale Verbot für Feuer im Wald und in Waldesnähe gelockert. Das Abbrennen von Feuerwerk wird vorderhand für das gesamte Gemeindegebiet nicht bewilligt.

(Meldung aktuallieisert am 31.August 2018)

Der Kanton hat das Ende Juli verfügte generelle Feuer- und Feuerwerksverbot gelockert. Seit heute ist es einzig noch verboten, im Wald und im Abstand bis 200 Metern davon ein Feuer zu entfachen. Auch brennende Streichhölzer oder Raucherwaren dürfen in diesen Gebieten nicht weggeworfen werden. Ebenso ist das Abbrennen von Feuerwerk im Wald und in Waldesnähe weiterhin verboten. Generell verboten bleibt das Steigenlassen von Himmelslaternen und ähnlichen Flugobjekten.

Der kantonale Führungsstab rechnet aufgrund von Messungen und Wetterprognosen damit, dass das Feuer- und Feuerwerksverbot noch mindestens bis zum 10. September 2018 gelten wird.

In Gossau ist für das Abbrennen von Feuerwerk gemäss Polizeireglement eine Bewilligung erforderlich. Gestützt auf eine Lagebeurteilung durch den Sicherheitsverbund Region Gossau werden bis auf weiteres keine derartigen Bewilligungen erteilt. Bereits ausgestellte Bewilligungen werden widerrufen.

Weitere Informationen zum Feuerverbot: <Link zur kantonalen Website>