Feuer- und Feuerwerkverbot besteht weiterhin

30. Juli 2018
Im Kanton St.Gallen gilt bis auf Widerruf ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Damit ist es im ganzen Kantonsgebiet verboten, im Freien Feuer, Feuerwerk oder Kerzen anzuzünden. Unter das Verbot fallen auch Holzkohlegrills sowie das Wegwerfen von brennenden Zündhölzern und Raucherwaren.

(Aktuallisiert 13.8.2018)  Der Kanton St. Gallen hat das am 30. Juli 2018 erlassene absolute Feuer- und Feuerwerkverbot bestätigt. Die geringen Regenfälle der letzten Tage haben zu keiner Entspannung der Trockenheit geführt.

Damit ist im Freien weiterhin untersagt:

  • Feuer jeglicher Art zu entfachen
  • Holzkohlegrills zu gebrauchen
  • brennende Zigaretten- und Zigarrenstummel und Streichhölzer wegzuwerfen
  • Kerzen anzuzünden
  • Feuerwerk (Raketen, Vulkane, Böller etc.), Höhenfeuer und Himmelslaternen zu zünden.

Gas- und Elektrogrills dürfen ausserhalb der Wälder genutzt werden, sofern diese auf nicht brennbarem Untergrund stehen und der Abstand zu brennbarem Materialien gewährleistet ist. Wer unsicher ist, ob weitere Situationen ebenso unter das Verbot fallen, verzichtet besser.

Das Verbot gilt bis auf Widerruf durch kantonale Stellen. Verstösse können polizeilich geahndet werden. Im Schadensfall haftet der Verursacher oder die Verursacherin.