Gossau muss 13 Millionen an ARA-Ausbau beisteuern

23. Oktober 2017
In der Abwasserreinigungsanlage Oberglatt soll bis 2020 die Biofiltration erweitert und eine neue Stufe für Mikroverunreinigungen erstellt werden. Der Gossauer Anteil an diesem Ausbauprojekt beläuft sich auf 13 Millionen Franken. Nach dem Stadtparlament wird im Frühjahr 2018 die Stimmbürgerschaft an der Urne entscheiden.
Die Abwasserreinigungsanlage (ARA) Oberglatt bei Flawil ist letztmals zwischen 1999 und 2003 erweitert worden. Dies geschah unter anderem im Zusammenhang mit dem Anschluss des Siedlungsgebietes Gossau an die Anlage und dem Beitritt von Gossau zum Abwasserverband Flawil-Degersheim-Gossau (AVFDG). Damals waren die erwartete Bevölkerungsentwicklung und eher zurückhaltende Prognosen der Verursacher von industriellem Abwasser die Grundlage für die Dimensionierung der Anlagekapazitäten.

An der Kapazitätsgrenze
Obwohl einige grosse Abwasserlieferanten schon kurz nach dem Ausbau ihre Produktion eingestellt haben, stiess insbesondere die Biofiltration der Anlage schon bald an ihre Grenzen. Nur mit hohem Einsatz von Chemikalien und intensiver Belüftung konnten die bisherigen Grenzwerte knapp eingehalten werden. Die verschärften Vorgaben des neuen Gewässerschutz-Gesetzes liegen ohne Ausbau der Biofiltration jedoch ausser Reichweite. Vorgesehen ist, die heute vier Becken um drei weitere zu ergänzen. Damit sollte die Anlagenkapazität bis 2040 ausreichen.
Eine neuere Herausforderung ist die Entfernung von Mikroverunreinigungen aus dem Abwasser. Schon kleinste Mengen von Rückständen von beispielsweise Medikamenten, Kosmetikprodukten oder Lebensmittelzusätzen beeinträchtigen die Ökosysteme und Trinkwasservorkommen. Für die Beseitigung solcher Stoffe wird in der ARA Oberglatt eine neue Reinigungsstufe nötig. Dabei setzt der AVFDG auf die selbe Technik, welche in der ARA Bachwis in Herisau seit Sommer 2015 erfolgreich angewendet wird. Die Mikroverunreinigungen werden mit Pulveraktivkohle aus dem Wasser entfernt. An der Oberfläche dieser Kohlepartikel setzen grosse Mengen Kleinstverunreinigungen fest. Die Kohlepartikel bilden dann Klumpen und werden mit dem Klärschlamm entsorgt.

Investition von 20 Millionen Franken
Der AVFDG veranschlagt die Kosten für diesen Ausbau der ARA Oberglatt auf 20 Mio. Franken. Davon entfallen gut 13 Mio. Franken auf die neue Reinigungsstufe für Mikroverunreinigungen. Der Ausbau der Biofiltration mit drei zusätzlichen Becken wird mutmasslich 6,8 Mio. Franken kosten. Diese Investition wird durch die drei Verbandsgemeinden finanziert, wobei Gossau 55,5 Prozent übernehmen muss, also 13 Mio. Franken.
Der Stadtrat hat dem Parlament bereits einen entsprechenden Kreditantrag unterbreitet. Abschliessend müssen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger entscheiden. Die Urnenabstimmung soll im Frühjahr 2018 stattfinden. Im selben Zeitraum wird auch in Flawil an der Urne über den Kreditanteil entschieden; in Degersheim fällt dieser Entscheid an der Bürgerversammlung.

Bauabschluss Ende 2020 erwartet
Der Abwasserverband will im ersten Quartal 2018 die Baubewilligung für den Ausbau einholen. Während der gesamten Bauzeit von rund drei Jahren muss der ARA-Betrieb weiterlaufen. Die neue Mikroverunreinigungs-Stufe und die ausgebaute Biofiltration sollen in der zweiten Jahreshälfte 2020 in Betrieb genommen werden. Sobald die Mikroverunreinigungs-Stufe erfolgreich läuft, entfällt für die ARA Oberglatt eine jährliche Zwangsabgabe von neun Franken pro Einwohner. Eine solche fordert der Bund seit 2016 bei allen zentralen ARA ohne Stufe für Mikroverunreinigungen ein.
Mit diesem Geld subventioniert der Bund den Bau von Mikroverunreinigungs-Stufen. Für das Bauvorhaben in der ARA Oberglatt dürfen 9,3 Mio. Franken Bundesbeitrag erwartet werden. Damit würden dem Verband noch Nettoinvestitionen von 10,6 Mio. Franken verbleiben und der Anteil von Gossau würde netto knapp 6 Mio. Franken ausmanchen. Nach dem Ausbau werden auch die Betriebskosten der Anlage um 20 Prozent ansteigen. Die Spezialfinanzierung Abwasser in Gossau kann diese höheren Betriebskosten auffangen ohne dass die Abwassergebühren erhöht werden müssen.

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