Enteignung für Ausbau Arneggerbach

25. September 2017
Der Kanton hat ein Enteignungsverfahren für drei Grundstücke in Arnegg eingeleitet. Diese Grundstücke werden für den seit langem geplanten Ausbau des Arneggerbaches benötigt.
Seit über 20 Jahren plant die Stadt Gossau bauliche Massnahmen am Arneggerbach. Denn dieser verursacht bei starken Regenfällen immer wieder Wasserschäden an Liegenschaften. Westlich der Bahnlinie ist der Bach bereits ausgebaut. Der Kredit für den Ausbau zwischen Bettenstrasse und Bahnlinie ist seit 2007 bewilligt. 2014 sind letzte Einsprachen gegen das Bauprojekt entschieden worden. Der Ausbau konnte jedoch noch nicht angegangen werden, weil sich die Stadt mit zwei Eigentümern von benötigten Grundstückflächen nicht über den Landerwerb einigen konnte.
Damit dieses für Arnegg wichtige Ausbauprojekt endlich umgesetzt werden kann, hat der Stadtrat nun das Begehren um Enteignung gestellt. Die kantonale Schätzungskommission für Enteignungen hat das Verfahren eingeleitet. Darin wird, sofern das Begehren rechtmässig ist, der Preis für die benötigten Grundstückflächen festgelegt und der Eigentumsübertrag an die Stadt Gossau verfügt. Das Enteignungsbegehren liegt bis 31. Oktober öffentlich auf.