In Saal und Markthalle länger festen

23. Januar 2017
Ab diesem Jahr können Anlässe im Fürstenlandsaal bis 2:00 Uhr dauern, in der Markthalle bis 1:00 Uhr. Gegen die längeren Nutzungszeiten sind keine Einsprachen eingegangen. Nun läuft das Genehmigungsverfahren für die längeren Nutzungszeiten im Marktstübli.
Gute Nachrichten für Veranstalter. Anlässe im Fürstenlandsaal und in der Markthalle dürfen ab diesem Jahr länger dauern als bisher. Im Auflageverfahren sind keine Einsprachen eingegangen. Damit gilt in der Markthalle neu Musik bis Mitternacht und Ende ist um 1 Uhr. Und im Fürstenlandsaal darf die Musik bis 1 Uhr spielen und der Anlass bis um 2 Uhr dauern. Diese neuen Nutzungszeiten gelten bei Bedarf auch für Anlässe, für die bereits ein Mietvertrag gemäss den alten Vorgaben abgeschlossen worden ist.
Mit dem Entscheid das Marktstübli als Lokal für Anlässe weiterzuführen, hat der Stadtrat auch beschlossen, die Nutzungszeiten analog dem Fürstenlandsaal zu regeln. Auch dafür ist ein Bewilligungsverfahren nötig. Bis zum 6. Februar 2017 kann gegen die Ausdehnung der Betriebszeiten Einsprache erhoben werden.