Abwassergebühren bleiben unverändert

25. Juli 2016
Eine neue Finanzierungsabgabe für Abwasserreinigungsanlagen belastet die Gossauer Abwasserrechnung mit jährlich rund 160‘000 Franken. Die Stadt Gossau verzichtet jedoch vorerst auf eine Erhöhung der Abwassergebühren.
Ab diesem Jahr erhebt der Bund von sämtlichen Abwasserreinigungsanlagen (ARA), welche noch nicht über eine Reinigungsstufe für Mikroverunreinigungen verfügen, eine Finanzierungsabgabe von 9 Franken für jeden angeschlossenen Einwohner. Diese Gelder fliessen in Form von Baubeitragen an die ARA-Betreiber, welche ihre Anlage mit einer Reinigungsstufe für Mikroverunreinigungen nachrüsten. Diese Finanzierungsabgabe belastet die Gossauer Abwasserrechnung jährlich mit rund 160‘000 Franken. Gemäss Gesetz muss diese Abgabe auf die Verursacher überwälzt werden. Die Gossauer Abwasserrechnung lässt es allerdings vorderhand zu, auf eine Erhöhung der Abwassergebühren zu verzichten. Somit bleiben die Abwassergebühren 2017 unverändert.
Mikroverunreinigungen entstehen durch Medikamente, Hormone, Pestizide oder Inhaltsstoffe von Reinigungs- oder Desinfektionsmitteln sowie Körperpflegeprodukten oder Industriechemikalien. Die meisten Abwasserreinigungsanlagen können diese Stoffe schlecht oder gar nicht abbauen oder zurückhalten. Im geklärten Abwasser können die Stoffe bereits in sehr tiefen Konzentrationen schädliche Auswirkungen auf Lebewesen haben. In der Schweiz sind erst wenige Anlagen entsprechend nachgerüstet, beispielsweise die ARA Bachwis in Herisau. Für andere Anlagen wie etwa die ARA Oberglatt des Abwasserverbandes Flawil-Degersheim-Gossau sind entsprechende Ausbauvorhaben in Planung.