Keine Chance für Durchgangsplatz

1. September 2015
Das Gossauer Stadtparlament hat sich mit einer Dreifünftel-Mehrheit gegen den Teilzonenplan Wehrstrasse und damit gegen einen Durchgangsplatz für Fahrende ausgesprochen. Für die Sanierung der Schiessanlagen hat es einen Kredit von 910'000 Franken bewilligt.
Der vom Kanton St. Gallen im Gossauer Industriegebiet Ost geplante Durchgangsplatz für Fahrende fand im Gossauer Stadtparlament keine Mehrheit. Das Parlament hat mit 18 Nein- gegenüber 12 Ja-Stimmen den für das Projekt erforderlichen Teilzonenplan Wehrstrasse abgelehnt. Die Parlamentsmehrheit folgte der von Felix Koller (FDP) vertretenen Haltung der vorberatenden Kommission. Diese begründete Koller unter anderem mit der Belastung des Geländes durch die nahen Hochspannungsleitungen, den Sicherheitsbedenken der benachbarten Industriebetriebe sowie dem Verbrauch von knappem Industrieland. Ähnlich argumentierten die Sprecher von CVP- und SVP-Fraktion. Vertreter von SP und FLiG sowie Stadtpräsident Alex Brühwiler hatten sich in der einstündigen Debatte für den Durchgangsplatz ausgesprochen.

910'000 Franken für Schiessanlagen-Sanierung
Die Kugelfänge der stillgelegten Schiessanlagen im Niederdorf und in Arnegg sowie der noch genutzten Kleinkaliberanlage Espel sind mit Schwermetall-Rückständen belastet. Bis 2020 beteiligt sich der Bund finanziell an der Sanierung solcher Kugelfänge. Der Stadtrat hat einen Kredit von 910'000 Franken beantragt, um die Kugelfänge soweit zu sanieren, dass sie wieder uneingeschränkt nutzbar sind, jedoch weiterhin als belastete Standorte verzeichnet bleiben.
Die parlamentarische Baukommission hatte für die Anlagen Niederdorf und Arnegg eine Totalsanierung und einen Kredit von 1.225 Millionen Franken beantragt. Die Mehrheit des Stadtparlamentes sprach sich für den Vorschlag des Stadtrates aus und genehmigte einen Kredit von 910‘000 Franken.

Ausnützungsziffer gilt weiterhin
Vor einem Jahr hatte das Stadtparlament eine Motion zur Streichung der Ausnützungsziffer im Gossauer Baureglement erheblich erklärt. Der Stadtrat hat sich gegen die entsprechende Änderung des Baureglements ausgesprochen und dies unter anderem damit begründet, dass derzeit das kantonale Baugesetz überarbeitet wird, was ohnehin Änderungen im städtischen Reglement erforderlich macht. Ohne entsprechende Beschränkung wären massiv höhere Ausnützungen möglich, was gerade in Einfamilienhaus-Quartieren zu massgeblichen Veränderungen des Ortsbildes führen könnte, begründete Kommissionspräsident Thomas Künzle (SVP) den Verzichtsantrag der parlamentarischen Baukommission. Die Parlamentsmehrheit schloss sich der Haltung von Stadtrat und Baukommission an und lehnte die Änderung ab.