KEV-Untersuchung: Kanton stellt Bekanntes fest

22. Juni 2015
Im Zusammenhang mit dem Gossauer Solar-Fördermodell hat das Stadtparlament den Stadtrat aufsichtsrechtlich angezeigt. Das kantonale Departement für Inneres hat nun bestätigt, dass das KEV-Modell Gossau ohne gesetzliche Grundlage eingeführt worden ist.
Im Zusammenhang mit dem Gossauer Solar-Fördermodell hat das Stadtparlament im Sommer 2014 den Stadtrat beim Kanton aufsichtsrechtlich angezeigt. Mittlerweile liegt der Entscheid des kantonalen Departements für Inneres vor. Dieses stellt fest, dass das KEV-Modell Gossau ohne gesetzliche Grundlage eingeführt worden ist und zeitweise nicht mit dem übergeordneten Bundesrecht entsprochen hat. Zudem habe der Stadtrat bei der Einführung des Modells seine Ausgabenkompetenzen überschritten. Der Kanton weist den Stadtrat an, künftig die Finanzkompetenzen gemäss Gemeindeordnung einzuhalten.
Das Parlamentspräsidium als Kläger-Vertretung hat sich mit dem Bericht auseinander gesetzt. Es wird dem Parlament keine weiteren Schritte beantragen. Der Stadtrat hat den Entscheid zur Kenntnis genommen. Damit dürfte die politische Aufarbeitung des KEV-Modells Gossau abgeschlossen sein. Begonnen hatte diese, als im Jahr 2011 die Gossauer Stadtwerke ein eigenes Solar-Fördermodell für Gossauer Eigentümer von Solaranlagen entwickelt und rund 60 entsprechende Verträge abgeschlossen haben. Im Sommer 2013 hatte der Stadtrat im Rahmen der Entlastungsmassnahmen diese Fördergelder unter die Lupe genommen und dabei festgestellt, dass sich mit den vereinbarten KEV-Entschädigungen einerseits eine Überfinanzierung der Investitionen abzeichnet und andererseits das Fördermodell auf rechtlich schwachen Beinen steht. Ähnliche Schlüsse hat im vergangenen Sommer auch das Stadtparlament gezogen und daraufhin den Stadtrat beim Kanton aufsichtsrechtlich angezeigt.