KEV-Vereinbarungen sind zugestellt

29. September 2014
Der Stadtrat Gossau unterbreitet den KEV-Vertragspartnern die Vereinbarung für den Wechsel in das Solarfördermodell des Bundes. Nach der Vernehmlassung im Sommer sind die Verträge in wenigen Punkten angepasst worden.
Dieser Tage erhielten die 60 Bezüger von Solar-Fördergeldern der Stadt Gossau Post vom Stadtrat. Der Rat hat die Rückmeldungen zur Mustervereinbarung für einen Wechsel in das Förderprogramm des Bundes bearbeitet. Dies geschah zusammen mit Vertretern der IG KEV Gossau, zu welcher sich im Herbst 2013 verschiedene Solaranlage-Betreiber zusammengeschlossen haben. Neu bestehen zwei verschiedene Verträge: einer für die Anlagebetreiber, welche aus dem Bundes-KEV die wiederkehrende Einspeisevergütung beantragen sowie ein Vertrag für diejenigen, welche Anrecht auf die Einmalabfindung aus dem Bundes-KEV haben.
Das vom Stadtrat vorgeschlagene Vorgehen stösst mehrheitlich auf Zustimmung. In der Vernehmlassung hat die Mehrheit der Anlagebetreiber den Wechsel ins Bundes-KEV zumindest als prüfenswert bezeichnet. Anfang 2015 sollte Klarheit bestehen, wie viele weitere Anlagebetreiber diesen Wechsel beabsichtigen. Acht Vertragspartner, welche insgesamt mehr als einen Fünftel der Bezugsmenge ausmachen, haben schon auf das Bundes-KEV gewechselt. Der Stadtrat hat unverändert die Absicht, mit allen 60 Vertragspartnern eine faire Lösung zu finden. Im November 2013 war bekannt geworden, dass die Gossauer Solarförderung der Stadt über 25 Jahre eine finanzielle Verpflichtung verursacht. Zur Entlastung des öffentlichen Haushalts hat das Stadtparlament die Reduktion der Fördergelder beschlossen.