Sie möchten Ihr Grundstück teilen, Grundstücke zusammenlegen oder Grundstückgrenzen ändern?

Füllen Sie das Formular aus und schicken es an das Grundbuchamt. Dieses wird den Grundbuchgeometer mit der Ausführung beauftragen.

Dafür fallen Kosten gemäss Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen der Grundbuchämter an. Sollte das Rechtsgeschäft nach der Vorbereitung nicht zustande kommen, werden dem Auftraggeber die Vorbereitungsgebühren in Rechnung gestellt.

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