Stadtrat soll Anregungen im Budget umsetzen

7. Mai 2024
Das Gossauer Stadtparlament hat den Bericht zur Optimierung von Verwaltungsprozessen diskutiert. Es erwartet, dass der Stadtrat die Anregungen der vorberatenden Kommission und des Parlaments bei der Budgetierung aufnimmt.

Im Juni 2022 hat das Stadtparlament ein Postulat der SVP-Fraktion erheblich erklärt. Es verlangte damit einen Bericht, mit welchen Optimierungen von Prozessen und Strukturen in der Verwaltung der Stadtrat dem strukturellen Defizit im städtischen Haushalt entgegenwirken will. Im vergangenen Frühjahr hat der Stadtrat seinen ausführlichen Bericht unterbreitet.

 

Empfehlungen im Budget berücksichtigen

Diesen Bericht hat eine vorberatende Kommission (VBK) an elf Sitzungen beraten. VBK-Präsident Markus Rosenberger (SVP) erklärte, der vertiefte Einblick habe gezeigt, dass zahlreiche Aufgaben gesetzlich vorgeschrieben sind und nicht einfach so gestrichen werden könnten. Bei einigen Aufgaben bestehe jedoch Potential, den Aufwand reduzieren zu können. Rosenberger bezifferte dieses Potential auf rund 1,4 Millionen Franken.

Konkrete Aufträge konnte das Parlament nicht erteilen. VBK und verschiedene Fraktionssprechenden machten deutlich, was sie vom Stadtrat erwarten: Dass er die Empfehlungen der Kommission und die Anregungen aus der parlamentarischen Beratung aufnimmt und bei der Budgetierung berücksichtigt. Einzelne Fraktionssprechende signalisierten auch, welchen Massnahmen sie skeptisch gegenüberstehen.

 

Antworten zum Reichsbürger-Treffen

Mitte März hatte in Gossau ein Treffen von Reichsbürgern stattgefunden. Darauf hat die SP-Fraktion mit einer Interpellation reagiert. Der Stadtrat distanziert sich in seiner Antwort von der Veranstaltung und weist darauf hin, dass kein Zusammenhang zwischen Anlass und Stadt Gossau besteht. Der Rat betont, dass selbst bei vorzeitiger Kenntnis dieses Treffens keine Rechtsgrundlage für eine amtliche Intervention bestanden hätte.

 

Reglement für Vermessungskosten

Schliesslich hat das Parlament einstimmig ein Reglement über die Kosten der Vermessungsnachführung erlassen. Solche Vermessungen sind nötig, wenn Grundstückgrenzen oder Gebäudegrundrisse verändert wurden. Mit dem Reglement ändert die Art der Kostenverrechnung. Bislang hat die Stadt fixe Gebühren erhoben. Neu werden den Verursacher einer Vermessungsnachführung die tatsächlichen Kosten weiterbelastet. Das Reglement untersteht noch dem fakultativen Referendum.

Symbolbild Stadtparlament